Ärztliche Tätigkeit und Mobilität von medizinischem Personal in der Europäischen Union

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Dr. med. Gerhard Polak

Von Dr. med. Gerhard Polak

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Die Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung (Bologna-Prozess) gilt als Meilenstein zur Förderung der Mobilität von Studierenden innerhalb der Europäischen Union.

Zur erleichterten Mobilität von Arbeitnehmern und zur europaweiten Gewährleistung der Personenfreizügigkeit (und sozialen Sicherung) wurde die Berufsanerkennungs-Richtlinie geschaffen. Sie forciert und vereinfacht die Mobilität durch die automatische Anerkennung des ärztlichen Berufsabschlusses in den Mitgliedstaaten der EU.

So können Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenpflegepersonal und Personen mit anderen qualifizierten Gesundheitsberufen wesentlich einfacher ihren Arbeitsplatz von einem EU-Staat in einen anderen verlegen.

Um als Arzt bzw. Ärztin in einem anderen EU-Land arbeiten zu können, muss man bei der für diesen Beruf zuständigen Aufsichtsbehörde einen Antrag stellen und dabei die geforderten Nachweise über die erworbene Qualifikationen vorlegen.

Motivation zur ärztlichen Mobilität:

Bei den Ärzten sind es in erster Linie Absolventinnen und Absolventen der Medizinischen Universitäten sowie Jungmedizinerinnen und Jungmediziner, die wegen langer Wartezeiten bis zu ihrem Berufseinstieg häufig sehr rasch bereit sind,  ihre fachärztliche Weiterbildung in einem anderen EU-Staat zu beginnen.

Aber auch Fachärzte und sich in Weiterbildung befindende Assistenten zieht es immer häufiger in andere EU Staaten. Für diejenigen, die wissen, worauf es ankommt und die sich gut beraten lassen, sind Karriereziele, etwa leitender Oberarzt/-ärztin oder die Position als Chefarzt sehr realistisch. Die Bereitschaft zur Mobilität von einem Arbeitsplatz auf einen Neuen zu wechseln, wird häufig durch gute und zumeist raschere Aufstiegschancen belohnt.

Die Mobilitätsströme in der EU:

Die Migrationsströme bewegen sich vornehmlich von Ost nach West und von südlichen nach nördlichen, im Westen gelegenen EU-Staaten. Die beliebtesten Ziele sind Deutschland und die Schweiz, gefolgt von den skandinavischen Staaten Dänemark, Norwegen und Schweden sowie Großbritannien.

Angebote durch die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie für Ärzte:

Viele der Stellenangebote richten sich an bereits erfolgreich weitergebildete Fachärzte. In den skandinavischen Ländern werden nach wie vor Allgemeinmediziner gesucht. In Deutschland richten sich die Stellenangebote vornehmlich an Anästhesisten, Internisten, Neurologen, Psychiater und an Allgemeinmediziner. In der Schweiz sucht man insbesondere Chirurgen und Psychiater. In Großbritannien findet man für fast alle Fachgebiete verlockende Stellenangebote.
Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten:

Die vielen Stellenangebote in den oben genannten EU-Staaten sind weniger durch Überalterung als vielmehr durch die inzwischen konsequent erfolgte Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie für Ärzte bedingt:
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt nur noch Dienste von maximal 25 Stunden am Stück. Dabei ist die Wochenarbeitszeit von durchschnittlich höchstens 48 Stunden einzuhalten.

Ausnahmen: Einige EU-Staaten lassen sich für die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie solange als möglich Zeit, denn die Umsetzung der Richtlinie bedeutet höhere Kosten im Gesundheitssystem, weil  man wesentlich mehr Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern und Kliniken anstellen muss.

In Österreich erlaubt zum Beispiel das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, dass Spitalsärzte nach wie vor 72 Stunden oder mehr Stunden pro Woche arbeiten. Ein anderes „negatives“ Beispiel bietet Griechenland, wo Spitalsärzte oft mindestens 64, in manchen öffentlichen Krankenhäusern sogar mehr als 90 Stunden pro Woche arbeiten müssen.

Gehälter:

Ärztinnen und Ärzte mit 8 bis 12 Jahren Berufserfahrung erhalten die höchsten Gehälter in Großbritannien, gefolgt von der Schweiz, Niederlande, Deutschland, Dänemark und Frankreich bezahlt.
Die besten Gehälter erhalten Jungmedizinerinnen und -mediziner als Berufseinsteiger in der Schweiz, gefolgt von Dänemark, Deutschland, Schweden und Norwegen.
(Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.)

 

INFORMATION und BERATUNG:

GOING INTERNATIONAL bietet Ärztinnen und Ärzten, Krankenschwestern und –Pflegern, sowie allen qualifizierten Personen aus dem Gesundheitsbereich einen persönlichen Informations- und  -beratungsservice an.

Weitere Tipps:

– Wenn Sie sich für einen Arbeitsplatz oder eine ärztliche Weiterbildung in anderen EU-Ländern interessieren, bieten insbesondere Erfahrungsberichte einen guten Informationszugang.

– Eine vertiefte und detaillierte Information finden Sie in dem Artikel „Arbeitsplatz Deutschland: Chancen, Probleme, Migration“ von M. Benemann, Berlin.

Karriere auf Kurs ist das Motto von GOING INTERNATIONAL. Wir informieren und beraten all jene, die ihre berufliche Zukunft proaktiv gestalten wollen. Wir bieten persönliche Beratung zur Weiterbildung, zu Einstiegs-, Aufstiegs- und Umstiegschancen.

Ihre Karriere ist uns wichtig!

Wenn Sie fragen zum Arbeitsplatz EU haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns an: +43-1-798 2527 oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail: office@goinginternational.org

Herzlichst,

Dr. med. Gerhard Polak

Going International

 

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REFERENZEN und Quellen:

Die Europäische Union – EU-Richtlinie 2005/36/EC

The European Job Mobility Portal

Die Österreichische Ärztekammer/Internationales Büro

European Medical Association

European Medical Mobility

 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Broschüre:
Anerkennung und Berufszugang für Ärzte und Fachärzte mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland

Deutsche Bundesärztekammer:
Ärztliche Tätigkeit in den Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz

 

Tipp: Aktuelle Weiterbildungsangebote zum Thema Medizin und Gesundheit finden Sie laufend online in der Bildungsdatenbank »medicine & health«.

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