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EuGH: Patient darf kostenfreie Kopie seiner Krankenakte verlangen

Luxemburg – Patienten können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von ihrem Arzt eine kostenfreie Kopie ihrer Krankenakte verlangen. Die Ärzte dürften Patienten nur dann dafür zur Kasse bitten, wenn der Patient bereits einen ersten Durch­schlag gratis erhalten habe.

Hintergrund ist ein Fall vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Ein Patient verlangte von seiner Zahn­ärztin eine Kopie seiner Unterlagen, weil er einen Behandlungsfehler vermutete. Die Zahnärztin forderte jedoch, dass er – wie nach deutschem Recht vorgesehen – die Kosten dafür übernimmt.

Der EuGH entschied nun im Sinne des Patienten. In der Datenschutzgrundverordnung sei ein solches Recht verankert. Auch müsse der Antrag nicht begründet werden. Über den konkreten Fall muss nun das deutsche Gericht entscheiden.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von einer Entscheidung mit „weitreichenden Folgen“ für das deutsche Gesundheitswesen. „Ab jetzt dürfen Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte den Patienten keine Gebühren für die erste Kopie der Patientenakte in Rechnung stellen“, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Darüber hinaus habe das EuGH-Urteil auch juristische und politische Konsequenzen, fügte er an. So müsse der Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der die Einsicht in die Patientenakte regele, geändert werden. Auch die Einführung der elektronischen Patientenakte sei berührt, meinte er. 

Lesen Sie den gesamten Artikel hier.

  Quelle: aerzteblatt.de (03.11.2023 - LW)
 
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