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Das Pflegegeld hat den Zweck pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn der monatliche Betreuungsaufwand 60 Stunden übersteigt. Bedingt durch die aktuelle Pflegedebatte und rechtlicher Neuregelungen bezüglich Zuständigkeiten und Einstufung ist eine Auseinandersetzung mit der Materie unumgänglich. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen eines kompakten Seminars von Top-Expertinnen auf den aktuellsten Stand bringen zu lassen!
CategoríasGestión y Organización de Hospitales