Anerkennung von Weiterbildungszeiten aus dem Ausland

Wenn Sie einen Teil Ihrer ärztlichen Weiterbildung im Ausland absolviert haben, können Sie diese Weiterbildungszeiten in Ihrem Heimatland zur Anrechnung von Weiterbildungszeiten einreichen. 

In den einzelnen EU-Staaten sind die Behörden zur Anrechnung von Weiterbildungszeiten und Anerkennung von Diplomen für ÄrztInnen und Gesundheitspersonal meistens die nationalen Gesundheitsministerien, oder es sind Berufs- und Standesvertretungen wie etwa die Ärztekammern und Ärztevereinigungen (Medical Councils).

Österreich

In Österreich reichen (österreichische) Ärzte ihre ausländischen Ausbildungszeiten bei den „Ausbildungskommissionen“ Ihrer Landesärztekammern ein. In den Ausbildungszeugnissen muss die Dauer, die Art, das Fachgebiet und die Inhalte der Ausbildung vom Ausbildungsleiter bestätigt sein.

– Die Ärztekammer hat Ausbildungszeiten unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit anzurechnen.

– Wenn aus den vorgelegten Ausbildungsnachweisen keine gleichwertige Ausbildung mangels ausreichender inhaltlicher Angaben der praktischen Ausbildung feststellbar ist, bietet die Ausbildungskommission die Möglichkeit, im Rahmen eines Fachgespräches mit einem Klinikvertreter des betreffenden Faches und einem Vertreter der Ausbildungskommission die fachliche Qualifikation der Ausbildung unter Beweis zu stellen.

– Grundsätzlich besteht keine zeitliche Begrenzung für die Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten, d.h., es kann auch die gesamte erforderliche Ausbildung unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit im Ausland absolviert werden!

Links:

Österreichische Ärztekammer, Internationales Büro
Bundesministerium für Gesundheit

DeutschlandDeutschland-schwarz-rot-gelb-Flagge-426x282

In Deutschland reichen (deutsche) Ärzte ihre ausländischen Weiterbildungszeiten bei den zuständigen Landesärztekammern ein. Vor dem Schritt ins Ausland, sollte man sich unbedingt von der jeweiligen Weiterbildungsabteilung der zuständigen Landesärztekammer beraten lassen.

– Die Zeugnisse sollten möglichst detaillierte Angaben enthalten (die Größe, Anzahl der Betten und Abteilungen des Krankenhauses, Leistungen der Abteilung, eine Auflistung der selbständig verrichteten Tätigkeiten)

– In den Ausbildungszeugnissen muss die Dauer, die Art, das Fachgebiet und die Inhalte der Ausbildung vom Ausbildungsleiter bestätigt sein.

– Die Weiterbildungszeit mindestens sechs Monate betragen und dies an der gleichen Weiterbildungsstätte.

– Die Weiterbildungszeit muss an einem weiterbildungsbefugten Haus stattfinden und die Tätigkeit muss angemessen bezahlt sein. damit eine Weiterbildungsperiode angerechnet werden kann.

Link:    Bundesärztekammer, Internationales

Schweiz

In der Schweiz reichen (schweizerische) Ärzte ihre ausländischen Weiterbildungszeiten beim Sekretariat für Aus-, Weiter-und Fortbildung (AWF) in Bern ein. Grundsätzlich wird die Tätigkeit an gleichwertigen Weiterbildungsstätten im Ausland als Anteil an der reglementarischen Weiterbildung anerkannt.

– Mindestens zwei Jahre der fachspezifischen Weiterbildung müssen allerdings an anerkannten Weiterbildungsstätten in der Schweiz absolviert werden.

– Die Weiterbildungszeit mindestens sechs Monate betragen und dies an der gleichen Weiterbildungsstätte.

– Die Weiterbildungszeit muss an einem weiterbildungsbefugten Haus stattfinden und die Tätigkeit muss angemessen bezahlt sein. damit eine Weiterbildungsperiode angerechnet werden kann.
(Quelle: Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung )

Links:

FMH

Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung

EU, EFTA, EWREU-Flagge

Ärztliche Tätigkeit in Staaten der Europäischen Union (EU) sowie Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR):

Die Europäische Richtlinie 2005/36/EG über die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungsnachweise für die ärztliche Grundausbildung sowie die Ausbildungsnachweise für den Facharzt regelt die Anerkennung der Berufs Diplome für Ärzte aus den 27 Mitgliedsstaaten und assoziierten Staaten

Link: Ärztliche Tätigkeit in den Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz

Dr. med. G. Polak

Tipp: Aktuelle Weiterbildungsangebote zum Thema Medizin und Gesundheit finden Sie laufend online in der Bildungsdatenbank »medicine & health«.

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